Die Strahlenschutzkurse werden entsprechend der Richtlinie 3.2 Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz, sowie die Sachkunde nach Tabelle 4.3.1 Nr. 4, bei einem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin durchgeführt und sind nach § 51 StrlSchV durch die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg, Amt für Arbeitsschutz, mit Datum vom 27.09.2021 anerkannt.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die erfolgreiche Teilnahme am Kurs im Strahlenschutz für Zahnärzte nach Anlage 3.1 der Fachkunderichtlinien.